Hornung bestattungen Volkach

 

Vorsorge

 

Es ist wichtig schon zu Lebzeiten Vorsorge für das Alter, eventuelle Krankheiten sowie das eigene Ableben zu schaffen.

Wir haben nachfolgend, die unserer Meinung nach wichtigsten Säulen für eine sinnvolle Vorsorge zusammengetragen:

  • Bestattungsvorsorge
  • Testament
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmach

 

Damit Sie zu Lebzeiten für die Zeit danach selbst entscheiden können.

 

 

Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

 

 

Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt.

 

Innerhalb einer Bestattungsvorsorge können Sie viele Themen festlegen, von der Bestattungsart bis hin zu Details der Trauerfeier oder der Traueranzeige.

 

Sie werden mit der persönlichen Vorsorge auch Ihren Angehörigen helfen, spätere Unsicherheiten zu vermeiden.

 

Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag über die Treuhand AG des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, können Sie auch sicher verhindern, dass bei einer eventuellen Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim das Sozialamt diese Rücklagen auflöst oder die bestehenden Versicherungen kündigt und auszahlen lässt.

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu dem Thema.

 

„Egal wie alt man ist, es ist immer ein gutes und beruhigendes Gefühl zu wissen, dass alles geregelt ist“

 

 

Testament

Testament

 

 

Ein Testament zu verfassen heißt auch, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Das erfordert Mut.

Doch nur so können Sie sichergehen, dass im Ernstfall Ihr Erbe auch Ihrem Willen entsprechend verwaltet wird.

 

Ein Testament verfassen kann in Deutschland jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Das Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden.

 

Zudem empfiehlt sich, das Testament in regelmäßigen Abständen (z.B. jährlich) mit aktuellem Datum und Unterschrift zu bestätigen.

Für Privatpersonen ist ein Testament oder Erbvertrag immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn etwa ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll als die Paragraphen es vorsehen.

 

Das Testament können Sie zu Hause aufbewahren, bei einem Notar oder im Amtsgericht hinterlegen lassen. Letztere Stellen gewähren Ihnen auch juristische Hilfe bei umfangreicheren Nachlaßverwaltungen.

 

Gute Hilfe zu dem Thema bietet auch das Bundesjustizministerium auf der Internetseite www.bmj.bund.de (Unter der Publikation „Erben und Vererben“.

 

 

Patientenverfügung

Patientenverfügung

 

 

Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit durch einen Unfall oder einer schweren Krankheit verloren geht.

 

Die Verfügung gibt Ihrem behandelndem Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen.

 

Sie können eine Patientenverfügung formlos verfassen. Wichtig ist, das Schreiben muss Ihre Unterschrift und ein Datum tragen. Es empfiehlt sich, wie das Testament auch, das Dokument regelmäßig mit Datum neu zu unterzeichnen, etwa in einem Abstand von ein bis zwei Jahren.

 

Die Patientenverfügung sollte an einem Ort in Ihrer Wohnung aufbewahrt werden, der für Außenstehende gut zu finden ist.

 

Wir empfehlen allerdings die Patientenverfügung in jedem Fall mit Ihrem Hausarzt abzustimmen.

 

Weitere Informationen und Ratschläge finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministerium www.bmj.bund.de (Unter der Publikation „Patientenverfügung“)

 

 

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

 

 

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie zu Lebzeiten eigenhändig entscheiden, wer Ihre Angelegenheiten erledigt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Der Vorteil ist, dass man durch das Vormundschaftsgericht keinen fremden Betreuer eingesetzt bekommt. Für die Betroffenen ist es häufig schlimm, sich komplett auf einen wildfremden Menschen verlassen zu müssen. Beugen Sie dem mit einer Vorsorgevollmacht vor.

 

Sie können die Vorsorgevollmacht auf einzelne Bereiche, wie z.B. die Vermögensvorsorge oder Gesundheitsvorsorge beschränken, oder eine alles umfassende so genannte Generalvollmacht erteilen.

 

Grundsätzlich besteht für eine solche Vollmacht keine Formvorschrift, sie muss allerdings Ihre Unterschrift und ein Datum tragen.

Sinnvoll ist in jedem Fall, die Vollmacht in regelmäßigen Abständen (alle ein bis zwei Jahre) mit Datum neu zu unterzeichnen.

 

Aufgrund der Komplexität einer solchen Vollmacht empfiehlt es sich unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters einzuholen.

 

 

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